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ALLGEMEINE ONLINE-VERKAUFSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE ONLINE-VERKAUFSBEDINGUNGEN
1 ANWENDUNG DIESER ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN
1.1 Definitionen„Verkäufer“ ist ein Unternehmen, das zur Konecranes-Unternehmensgruppe gehört und das Produkt über das Portal verkauft.
„Käufer“ ist ein Unternehmen, eine juristische oder natürliche Person, das oder die das Produkt über das Portal kauft.
1.2 Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen („allgemeine Bedingungen“) und jegliche Bedingungen auf der Website des Verkäufers (die Website wird als das Portal bezeichnet), auf der der Käufer seinen Auftrag erteilt hat (zusammen: „Vertrag“), stellen die gesamte Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer in Bezug auf die Produkte, die der Käufer über das Portal bestellt hat (Produkt), dar und ersetzen alle früheren Vereinbarungen, Versprechen, Versicherungen, Gewährleistungen, Zusicherungen und Absprachen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer in Bezug auf den Vertragsgegenstand unabhängig davon, ob sie schriftlich oder mündlich erfolgt sind.
1.3 Der Vertrag ist für den Käufer bindend, nachdem er einen Auftrag über das Portal erteilt hat. Alle Aufträge für Produkte, die dem Verkäufer über das Portal erteilt werden, regeln sich ausschließlich nach dem Vertrag, und zwar ungeachtet jeglicher Bedingungen, die in einem vom Käufer herausgegebenen Kaufauftrags-, Lieferabrufs- oder anderem Formular angegeben sind.
1.4 Wenn der Käufer keine natürliche Person ist, bestätigt die Person, die den Auftrag über das Portal erteilt, z. B. ein Mitarbeiter, Vertreter oder Bevollmächtigter des Käufers, hiermit, dass sie die Befugnis besitzt, den Käufer durch den Vertrag zu binden und zum Kauf der Produkte des Verkäufers gemäß diesen allgemeinen Bedingungen und dem Vertrag zu verpflichten.
1.5 Der Käufer ist sich bewusst, dass diese allgemeinen Bedingungen ausschließlich für Business-to-Business-Nutzung und nicht für Verbrauchergeschäfte gelten. Der Käufer bestätigt hiermit, dass er oder das Unternehmen oder die andere Organisation, für das oder die er arbeitet oder das oder die er vertritt, kein Verbraucher ist und nicht als Verbraucher interpretiert werden kann und dass diese allgemeinen Bedingungen nicht für Verbrauchergeschäfte genutzt werden.
1.6 Der Verkäufer kann diese allgemeinen Bedingungen von Zeit zu Zeit andern. Die allgemeinen Bedingungen, die zum Zeitpunkt der Erteilung des Auftrages durch den Käufer in Kraft sind, gelten für den Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer.
2 LIEFERUMFANG
2.1 Für die Zwecke dieser allgemeinen Bedingungen und des Vertrages umfasst der Begriff „Produkt“ oder „Produkte“ auch alle Dokumentationen des Käufers, die mit den Produkten geliefert werden.2.2 Falls der Verkäufer dem Käufer ein Produkt aus welchem Grund auch immer, insbesondere in Situationen, in denen das Produkt nicht auf Lager oder nicht mehr verfügbar ist, oder aufgrund einer unrichtigen Preisangabe im Portal nicht liefern kann oder will, informiert der Verkäufer den Käufer per E-Mail, und der Auftrag für die entsprechenden Produkte wird storniert oder, falls der Verkäufer das Produkt oder die Produkte schließlich liefern kann und der Käufer und der Verkäufer dies separat vereinbaren, bleibt der Auftrag offen, bis der Verkäufer das Produkt oder die Produkte liefern kann. Für Produkte, die der Käufer bereits bezahlt hat und die der Verkäufer dem Käufer aus welchem Grund auch immer nicht liefert, erhält der Käufer eine Rückerstattung. Die Rückerstattung des Kaufpreises für Produkte ist die einzige und alleinige Verpflichtung des Verkäufers bezüglich der Stornierung von Aufträgen für Produkte, die der Verkäufer nicht liefern kann.
2.3 Der Verkäufer ist nicht für die Installierung, Wartung, Montage, Inbetriebnahme oder den Ersatz des Produkts oder für etwas anderes als die Lieferung des Produkts, wie gemäß diesen allgemeinen Bedingungen vereinbart, verantwortlich.
2.4 Der Verkäufer kann dem Käufer von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen ein Konfigurationstool im Portal zur Verfügung stellen, um Produkte zu definieren. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass die Verwendung eines solchen Konfigurationstools von angemessenen Kenntnissen und Erfahrungen abhängig ist und stets auf alleiniges Risiko des Käufers erfolgt.
2.5 Die Produkte dürfen nicht in oder auf einer Einrichtung oder um eine Einrichtung bereitgestellt, genutzt oder anderweitig eingesetzt werden, in der irgendeine Form von nuklearem oder radioaktivem Material erzeugt und/oder eingesetzt und/oder nukleare, radioaktive oder ionisierende Strahlung erzeugt wird, unabhängig davon, ob als Brennstoff, Produkt oder andere Substanz.
3 GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE
3.1 Der Käufer besitzt und behält alle Rechte und Ansprüche einschließlich des Eigentumsrechts, des Urheberrechts und aller anderen Rechte des geistigen und gewerblichen Eigentums an Dokumente, Zeichnungen, Software, Berichten, technischen Informationen, Definitionen, Beschreibungen Handbüchern sowie allen anderen immateriellen Gütern, die der Käufer im Zusammenhang mit einem Produkt besitzt oder schafft.3.2 Dokumente, Zeichnungen, Software, Berichte, Handbücher, technische Informationen, Definitionen, Beschreibungen sowie alle anderen gewerblichen Schutzrechte, die der Käufer erhält, dürfen ohne Zustimmung des Verkäufers nicht für einen anderen Zweck als die Montage, die Inbetriebnahme, den Betrieb oder die Wartung eines Produkts verwendet werden und dürfen ansonsten nicht verwendet oder kopiert, vervielfältigt oder an einen Dritten übermittelt oder weitergegeben werden. Der Käufer darf die Dokumente oder die Software jedoch an einen Dritten übermitteln, an den der Käufer ein Produkt verkauft; jedoch mit der Maßgabe, dass die in diesem Abschnitt 3.2 vorgesehenen Beschränkungen auch für jeden nachfolgenden Käufer eines Produkts gelten.
4 VERPACKUNG UND KENNZEICHNUNG
Die Produkte sind gemäß den Standardverpackungsverfahren des Verkäufers, wie für den Transport unter normalen Transportbedingungen erforderlich, zu verpacken. Die Produkte müssen eindeutig gekennzeichnet sein und die notwendigen Angaben zur Identifizierung des Käufers und zum Bestimmungsort tragen.5 PREISE
5.1 Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, versteht sich der Preis für das Produkt (die Produkte) ab Werk ohne Transportkosten. Sind Frachtkosten im Vertrag angegeben, handelt es sich dabei um eine Schätzung. Differenzen zwischen den im Vertrag angegebenen Schätzungen der Frachtkosten und den tatsächlichen, zum Zeitpunkt der Beförderung geltenden Frachtkosten gehen nicht zulasten des Verkäufers, sondern alle damit verbundenen Kosten gehen zulasten des Käufers.5.2 Wenn die Lieferung des Produkts aus Gründen, die der Käufer oder ein Dritter unter der Kontrolle des Käufers zu vertreten hat, ganz oder teilweise verzögert oder behindert ist, erstattet der Käufer alle zusätzlichen Aufwendungen, die dem Verkäufer durch die Verzögerung oder Behinderung entstehen, insbesondere alle Lagerkosten.
5.3 Die Preise verstehen sich ohne Stempel-, Umsatz- oder Mehrwertsteuern, Bankgebühren oder sonstige ähnliche Steuern, Abgaben oder Gebühren, die in dem Land zu zahlen sind, in das ein Produkt importiert werden und in dem die Installierung erfolgen soll. Falls der Verkäufer solche Steuern oder Gebühren zahlen muss, werden sie als separater Aufwandsposten zusätzlich in Rechnung gestellt, und der Käufer muss dem Verkäufer die Zahlung erstatten.
6 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
6.1 Sofern im Vertrag nichts anderes vorgesehen ist, ist der Kaufpreis zu zahlen, bevor der Verkäufer das Produkt versendet. Der Käufer bezahlt dem Verkäufer die jeweils versandte Menge an Produkten, falls der Verkäufer aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, den gesamten Umfang der im Vertrag angegebenen Produkten zu liefern und/oder zu versenden.6.2 Wenn der Käufer in Zahlungsverzug gerät oder wenn offensichtlich wird, dass der Käufer seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen wird, darf der Verkäufer nach eigenem Ermessen den Auftrag des Käufers stornieren oder die Erfüllung seiner Verpflichtungen aussetzen, bis die Zahlung geleistet ist.
6.3 Der Verkäufer ist berechtigt, vom Käufer Zinsen zu verlangen, wenn eine Zahlung an den Verkäufer überfällig ist. Der Zinssatz ist der höchste nach anwendbarem Recht zulässige Zinssatz. Die Zinsen werden ab dem Fälligkeitsdatum bis zum tatsächlichen Zahlungsdatum berechnet. Der Käufer muss diese Zinsen innerhalb von zehn (10) Tagen nach dem Datum der entsprechenden Rechnung zahlen.
6.4 Wenn der Käufer den fälligen Betrag nicht gezahlt hat, ist der Verkäufer zusätzlich zu – und nicht anstelle von – anderen Abhilfen, die dem Verkäufer gemäß den allgemeinen Bedingungen, dem Vertrag, laut Gesetz oder Billigkeitsrecht zur Verfügung stehen, berechtigt, den Auftrag zu stornieren und den Vertrag gegenüber dem Käufer schriftlich zu kündigen und Schadensersatz für den Verlust zu verlangen, der ihm entstanden ist, insbesondere in Bezug auf alle bis dahin bereits erbrachten Leistungen. Im Fall einer solchen Kündigung, ist der Käufer verpflichtet, das Produkt auf eigene Kosten an den Verkäufer zurückzugeben.
7 PRODUKTIONS- UND KONSTRUKTIONSSTANDARDS
Das gelieferte Produkt und die ausgeführten Arbeiten entsprechen den technischen Standards, die der Verkäufer üblicherweise anwendet. Der Verkäufer berücksichtigt keine Gesetze und Vorschriften, die im Land oder am Betriebsort des Käufers gelten.8 LIEFERBEDINGUNG UND GEFAHRÜBERGANG
8.1 Eine vereinbarte Lieferbedingung ist nach den INCOTERMS® 2010 auszulegen. Wenn eine Lieferbedingung nicht ausdrücklich vereinbart ist, gilt die Lieferbedingung CPT (frachtfrei) Anschrift, unter der sich der Käufer im Portal registriert hat. Um jeglichen Zweifel auszuschließen, wird festgestellt, dass die gewählte Lieferbedingung Abschnitt 5.1 unterliegt.8.2 Die Lieferung des Produkts ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer das Produkt gemäß der anwendbaren Lieferbedingung an die vom Käufer angegebene Anschrift geliefert oder einmal zu liefern versucht hat.
9 LIEFERZEIT
9.1 Vorbehaltlich Abschnitt 8.1 bemüht sich der Verkäufer darum, das Produkt bis zu dem in einem Auftrag bzw. einer Versandbestätigung angegebenen Datum zu liefern.9.2 Die Lieferzeiten sind jedoch Schätzungen und der Verkäufer haftet nicht für eine Verzögerung der Lieferung, einschließlich des Transports.
10 EIGENTUMSÜBERGANG
Das Produkt bleibt Eigentum des Verkäufers, bis der gesamte Preis vollständig bezahlt ist.11 GEWÄHRLEISTUNG
11.1 Während des gesamten nachfolgend beschriebenen Gewährleistungszeitraums gewährleistet der Verkäufer, dass das Produkt frei von Mängeln ist, die durch Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler verursacht werden, die die elektrische oder mechanische Betrieb des Produkts einschränken und infolge eines vor Gefahrübergang liegenden Umstandes zurückzuführen ist. Sollten solche Mängel während des Gewähr¬leistungszeitraums auftreten, unter Ausschluss weitergehender Gewährleistungsansprüche, wird der Verkäufer nach Wahl entweder die Mängel beseitigen oder kostenlos fehlerfreie Teile liefern.11.2 Der Gewährleistungszeitraum für das Produkt oder jedes Teil des Produkts beträgt zwölf (12) Monate ab dem Lieferdatum.
11.3 Der Gewährleistungszeitraum für ersetzte oder reparierte Teile beträgt zwölf (12) Monate ab dem Datum der Reparatur oder des Ersatzes. Vierundzwanzig (24) Monate nach dem Lieferdatum wird jedoch keine Gewährleistung mehr für irgendwelche (ersetzten, reparierten oder anderen) Teile übernommen.
11.4 Abwicklung der Gewährleistung
Der Käufer meldet dem Verkäufer einen behaupteten Mangel schriftlich innerhalb von zehn (10) Tagen, nachdem ihn der Käufer entdeckt hat, spätestens jedoch zwei (2) Tage nach Ablauf des Gewährleistungszeitraums. Die Mängelrüge muss eine Beschreibung des behaupteten Mangels enthalten, die es dem Verkäufer ermöglicht festzustellen, ob der behauptete Mangel von der obigen Gewährleistung abgedeckt ist. Wenn der Käufer dem Verkäufer den Mangel nicht innerhalb der obigen Fristen meldet, verliert der Käufer jegliches Recht, einen Anspruch in Bezug auf den behaupteten Mangel geltend zu machen. Wenn die Mängelrüge des Käufers unzureichend ist, sodass der Verkäufer nicht feststellen kann, ob der behauptete Mangel von der Gewährleistung des Verkäufers abgedeckt ist, kann der Verkäufer die Mängelrüge und den Gewährleistungsanspruch zurückweisen und verliert der Käufer, sofern er nicht innerhalb der obigen Fristen eine ordnungsgemäße Mängelrüge über den behaupteten Mangel einreicht, jegliches Recht, einen Anspruch in Bezug auf den behaupteten Mangel geltend zu machen. Die Mängelrüge ist an ersatzteil-bestellungen@konecranes.com einzureichen.
11.5 Mangelhafte Teile, die gemäß Abschnitt 11.1 ersetzt werden, sind dem Verkäufer zur Verfügung zu stellen und gehen in sein Eigentum über.
11.6 Diese Gewährleistung steht unter dem Vorbehalt der Verpflichtung des Käufers, das Produkt in jeder Hinsicht fachgerecht und entsprechend den Anweisungen des Verkäufers sowie gemäß den vorgesehenen Betriebsbedingungen betrieben, behandelt, gewartet und instand gehalten wird.
11.7 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind diejenigen Teile des Produkts,
(i) die infolge normalen Verschleißes repariert oder ausgetauscht werden müssen;
(ii) die Verbrauchsteile sind, insbesondere Bremsen, Reifen, Drahtseile, Ketten, Glühlampen und Schmelzsicherungen;
(iii) an denen der Käufer oder ein Dritter ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers Reparaturen, Änderungen oder Einstellungen vorgenommen oder vorzunehmen begonnen hat;
(iv) deren Versagen dem Verkäufer nicht unverzüglich innerhalb des obigen Gewährleistungszeitraums gemeldet wird;
(v) deren Versagen oder Beschädigung auf Fahrlässigkeit, die nicht der Verkäufer zu vertreten hat, Unfall, Missbrauch, unsachgemäße Installierung (die nicht der Verkäufer vorgenommen hat), unsachgemäßen Betrieb oder unnormale Temperaturbedingungen, Feuchtigkeit, Schmutz oder korrosive Stoffe zurückzuführen ist; oder
(vi) die auf andere Weise ohne Verschulden des Verkäufers beschädigt wurden.
12 HÖHERE GEWALT
Der Verkäufer ist berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen, sofern die Erfüllung durch Umstände, die sich dem Einfluss des Verkäufers entziehen, behindert ist. Hierzu gehören insbesondere (erklärter oder nicht erklärter) Krieg, Revolution, Streiks, Ausfall der Versorgung mit Strom, Brennstoffen, Transportleistungen, Ausrüstungsgegenständen oder anderen Gütern oder Dienstleistungen, Verzögerungen des Transports, Naturkatastrophen, unzumutbare Wetterbedingungen, Hoheitsakte, Embargos oder Handelsbeschränkungen, Verkehrsunfälle, Export- oder Importverbote, Brände, Explosionen, Überschwemmungen, Unfälle, Sabotage, Unruhen, Aufruhr und Bruch oder Verlust beim Transport oder bei der Lagerung (zusammen: „höhere Gewalt“) sowie Verzögerungen der Lieferung durch Dienstleistungserbringer und/oder Unterauftragnehmer (wenn sie durch höhere Gewalt verursacht sind).13 BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG
13.1 Der Käufer kann über die vorgenannten Ansprüche hinaus keine Ersatzansprüche, insbesondere keine Ansprüche auf Schadenersatz, auch nicht aus außervertraglicher Handlung, oder sonstige Rechte wegen etwaiger Nachteile, die mit den Lieferungen zusammenhängen, gegen den Verkäufer geltend machen, gleichgültig auf welchen Rechtsgrund er sich beruft.13.2 Die gesamte Haftung des Verkäufers für jegliche unmittelbaren Schäden in Verbindung mit den Lieferungen ist begrenzt auf den vom Käufern an den Verkäufer für die Lieferung entrichteten Kaufpreis in allen Instanzen für einen Vorfall oder eine Reihe von Vorfällen.
13.3 Der Verkäufer haftet jedoch ungeachtet des Vorstehenden
• bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
• bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
13.4 Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer auch bei leichter Fahrlässigkeit, allerdings begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
13.5 Sofern die Haftung des Verkäufers für mittelbare Schäden aus-geschlossen ist, gilt dies insbesondere für entgangenen Gewinn (entgangenen Ertrag und Produktionsausfall) sowie für Nebenschäden jeglicher Art.
14 ANWENDBARES RECHT UND BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN
14.1 Der Vertrag und seine Auslegung unterliegen dem deutschen Recht.14.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, ist Hannover.
14.3 Ungeachtet des Vorstehenden ist der Verkäufer berechtigt, den Kaufpreis vor den am Sitz des Käufers befindlichen Gerichten vom Käufer einzuklagen. Der Käufer und der Verkäufer stimmen hiermit der Zuständigkeit dieser Gerichte unwiderruflich zu.
15 EXPORT UND EINHALTUNG DER VORSCHRIFTEN
15.1 Der Käufer muss alle einschlägigen Gesetze, Regeln und Vorschriften und Satzungen, die seine Verpflichtungen und die Erfüllung des Vertrages berühren (einschließlich aller Gesetze und Vorschriften zum Export, Reexport oder Import von Produkten, Technologie oder technischen Daten und Dienstleistungen) einhalten und auf eigene Kosten alle Erlaubnisse und Lizenzen für den Kauf, die Inempfangnahme, die Installierung, die Nutzung, den Betrieb und die Wartung des Produkts einholen. Der Verkäufer kann die Erfüllung aussetzen, wenn der Käufer anwendbare Gesetze oder Vorschriften verletzt.15.2 Der Käufer sichert hiermit zu und gewährleistet, dass sein Kauf des Produkts nicht zu einer Verletzung eines Embargos oder einer anderen Handelsbeschränkung der Europäischen Union, der Vereinigten Staaten von Amerika oder der Vereinten Nationen und/oder einer anderen anwendbaren Vorschrift durch diese Übertragung, durch Vermittlung von Verträgen in Bezug auf das Produkt oder durch Bereitstellung sonstiger wirtschaftlicher Ressourcen im Zusammenhang mit dem Produkt führt, auch unter Berücksichtigung der Beschränkungen des Inlandsgeschäfts und des Verbots des Umgehens dieser Embargos oder anderen Handelsbeschränkungen. Der Käufer entschädigt den Verkäufer und hält ihn schadlos für alle Schäden, Verbindlichkeiten, Strafen, Bußgelder, Kosten und Aufwendungen, die sich aus Ansprüchen, Klagen, Behauptungen oder Vorwürfen ergeben, dass der Käufer die Bestimmungen dieses Abschnitts 15 nicht eingehalten und die oben beschriebene Gewährleistung verletzt hat.
16 DATENSCHUTZ
Die Erfassung personenbezogener Daten durch den Käufer im Zusammenhang mit dem Portal unterliegt der Datenschutzrichtlinie, die für die Nutzung des Portals gilt.17 EXPORTKONTROLLE
17.1 Der Käufer hält bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag alle anwendbaren internationalen, landesspezifischen, Bundes-, Bundesstaats-/Bundesländer- und örtlichen Gesetze, Regeln und Vorschriften ein, insbesondere alle Export- und Reexportgesetze und vorschriften. Neben den anderen anwendbaren Gesetzen und Vorschriften sind die Exportkontroll- und Handelssanktionsgesetze, regeln und vorschriften der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika immer anwendbar.17.2 Vor einer Übertragung der vom Verkäufer bereitgestellten Produkte (einschließlich Software) oder Dienstleistungen an einen Dritten muss der Käufer insbesondere Folgendes prüfen und durch geeignete Maßnahmen garantieren:
(I) Der Käufer darf durch eine solche Übertragung keine zwingenden und anwendbaren internationalen Außenhandels- und Zollvorschriften oder Embargos oder anderen Sanktionen verletzen, auch unter Berücksichtigung des Verbots des Umgehens dieser Embargos.
(II) Diese Produkte (einschließlich Software) und Dienstleistungen sind nicht für eine Verwendung in Verbindung mit Rüstungsgütern, Nukleartechnik oder Waffen vorgesehen, falls und soweit eine solche Verwendung einem Verbot oder einer Genehmigung unterliegt, es sei denn, die erforderliche Genehmigung ist erteilt.
17.3 Falls es erforderlich ist, den Behörden zu ermöglichen, Exportkontrollprüfungen durchzuführen, muss der Käufer den Behörden auf Verlangen unverzüglich die erforderlichen, nach zwingenden Rechtsvorschriften vorgeschriebenen Informationen vorlegen.
17.4 Der Käufer ist sich bewusst, dass die Anforderungen und Beschränkungen in Gesetzen, Regelungen und Vorschriften, die für den Verkauf von Produkten (einschließlich Software) und Dienstleistungen gelten, je nach Produkt, Software, Dokumentation und technischen Daten, die gemäß diesem Vertrag bereitgestellt werden, variieren und sich mit der Zeit ändern können und dass der Käufer verpflichtet ist, diese Änderungen zu kennen.
17.5 Der Käufer muss den Verkäufer in Bezug auf alle Bußgelder, Strafen und allen damit verbundenen Kosten, die sich aus der Verletzung einer Verpflichtung aus dieser Klausel 17 durch den Käufer oder seine Vertreter, Mitarbeiter, Lieferanten usw. ergeben, verteidigen, entschädigen und schadlos halten.
18 SALVATORISCHE KLAUSEL; VERBESSERUNG UND ÄNDERUNGEN
18.1 Die Unwirksamkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit von Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen und/oder des Vertrages beeinträchtigt nicht die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen; jedoch mit der Maßgabe, dass diese allgemeinen Bedingungen und/oder der Vertrag im weitestgehenden gesetzlich zulässigen Maße verbessert werden, um die ursprüngliche Absicht der Parteien umzusetzen.18.2 Diese allgemeinen Bedingungen und der Vertrag können nur durch ein von beiden Parteien unterzeichnetes Schriftstück geändert werden.
KC 06 2016
Konecranes GmbH, Mühlenfeld 20, 30853 Langenhagen, Germany, www.konecranes.de
Tel +49 511 7704-0, Fax +49 511 7704-477, Sitz der Gesellschaft: Langenhagen, HRB Hannover 202053,
St.Nr.: 27/200/35658, Ust.Id.Nr.: DE164416080, Geschäftsführung: Jürgen Dlugi,
Bank: SEB AG, Frankfurt, KTO 315 130 05, BLZ 512 202 00, IBAN: DE63 5122 0200 0031 5130 05, BIC: ESSE DE FF